Ehrenamtliche Mitarbeit - Gemeinsam etwas bewegen

Wir suchen genau Sie!!!

Wenn Sie Interesse haben und die nötigen Voraussetzungen erfüllen, dann würden wir uns freuen,wenn Sie in unserem Verein tätig werden.

Es ist nur eine ehrenamtliche Mitarbeit möglich und keine Fixanstellung.

 

Die Tätigkeitsberechtigung des Rettungssanitäters ist auf zwei Jahre befristet und ruht, falls in diesem Zeitraum nicht Fortbildungen im Ausmaß von mindestens 16 Stunden besucht wurden (§ 50. (1) SanG) und die Kenntnisse der Herz-Lungen-Wiederbelebung einschließlich der Defibrillation durch einen qualifizierten Arzt überprüft wurden (§ 51. (1) SanG). (§26 SanG)

Die Berechtigung lebt wieder auf, wenn der Verpflichtung zur Fortbildung (§ 50) im fehlenden Ausmaß nachträglich nachweislich nachgekommen wird und die Kenntnisse der Herz-Lungen-Wiederbelebung einschließlich der Defibrillation (§ 51 Abs. 1) durch einen qualifizierten Arzt überprüft wurden. (§26 SanG)

Die Berechtigung zur Ausübung des Berufs bzw. von Tätigkeiten des Sanitäters erlischt, wenn das Gesamtausmaß der nachzuholenden Fortbildungsstunden (§50 SanG) die Dauer von 100 Stunden übersteigt. (§26 SanG)

 

Wo arbeiten Rettungssanitäterinnen/Rettungssanitäter?
Sie arbeiten bei Rettungsorganisationen, beim Bundesheer oder als Organ eines öffentlichen Sicherheitsdienstes. Rettungssanitäterinnen/Rettungssanitäter können ehrenamtlich oder mit der Zusatzausbildung des „Berufsmoduls“ als berufliche Helfer tätig sein.

 

Schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen ( aktuelle Fortbildungsstunden und Rezertifizierung ) an santransport@live.at oder rufen Sie uns einfach an unter 0664/9143243

 

Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit